Bei der Raumplanung, einer neuzeitlichen behördlichen Aufgabe der besonderen Art,
kann auch mal passieren, dass einem ein Landplätz plötzlich nicht mehr gehört.
Dann war es vielleicht das Büro für Raumplanung, das auftrags pfiffiger Gemeinderäte
das Grundstück via kunstvolle Digitalisierung einem anderen Eigentümer zugeeignet hat.

Kann passieren. Die Digitalisierung kennt eben auch Verlierer. Ist nachträglich kaum mehr
zu korrigieren. Höchstens dann, wenn der Auftraggeber wegen dem aktiven Missfallen
der Enteigneten zurückbuchstabieren muss. Hier ein Fall angeblich aus dem Kanton Zug.

 

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