Im Fall IPCO fand nicht eine einzige Devisen-Transaktion statt. Zwar hielt Verkäufer Cesar GARCIA für einige Male zwei Telefone in Händen: Am einen Draht sein Kunde – am andern Frederik FRANX, der angebliche „Trader“ in Madrid. FRANX gab den nachgefragten Devisenkurs bekannt, z.B. des Dollars – der Kunde am andern Draht kaufte oder verkaufte daraufhin – sofern er es nicht bleiben liess. Angeblich liess sich GARCIA den Trade vom Kunden nochmals am Telefon „bestätigen“. Damit war der Trade jeweils vollzogen.

Die Befragung von „Trader“ FRANX fand im spanischen Denia statt. Es wurden dazu Bild- und Tonaufnahmen erstellt (vgl. Seite 2). Mit dabei als Übersetzer war auch der Deutsche Christian Weissenborn von der CH-Botschaft in Madrid. Präsent war zudem Mathias Ammann, Chef des Büros für Wirtschaftsdelikte in Schwyz. Obwohl dieser die Strafrechts-relevanten Details zum Fall IPCO schon seit August 2002 aus dem ff kannte, hatte er die IPCO-Bande nicht von Amtes wegen angezeigt. Dafür half er aus dem Hintergrund bei der Erstellung der sogenannten „Selbstanzeige“ von IPCO vom 1. März 2004 etwas mit und sandte diese dem Bundesamt für Justiz zwecks Behandlung zu (was aber in die Hosen ging). Ausserdem wurde er dem IPCO-Staatsanwalt Flüeler als Mindcontroller und Fragenverhinderer beigestellt mit dem Ziel, der Fall IPCO möge möglichst rasch versanden.

Die Befragungen von 2004-2011 ergaben zuletzt: Sowohl FRANX wie GARCIA glaubten, den Trade habe jeweils ‚der Andere‘ ausgeführt und vollzogen. Beide täuschten sie „Trades“ vor ohne Kontaktaufnahme zur Börse oder zu einem tatsächlichen Trader. Gleich wie Cesar GARCIA hatte auch Frederik FRANX mit vollem Wissen mitgespielt. Andernfalls hätte das Betrugsmodell ja gar nicht geklappt.

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