Mit einem diskreten Telefonat drängte die Schwyzer Oberstaatsanwältin Carla Contratto den amtierenden IPCO-Ankläger Frédéric Störi dazu, im Fall REINA und DUSS nicht bloss auf Gehilfenschaft, sondern auf das bedeutend schwerer wiegende Delikt der Mittäterschaft zu klagen. Damit hatte die heutige Oberstaatsanwältin aufgrund der Akten als bisher Einzige klare Sicht bewahrt.

Das Schwyzer Strafgericht allerdings befand in seinem DUSS- und REINA-Urteil vom 18. April 2013 Mittäterschaft als unangemessen – weil zu schwer. Die IPCO-Geschäftsleiter DUSS und REINA wussten nämlich gar nichts vom Betrug und wurden ja nur vom pösen pösen Niggli missbraucht. Dieses Gericht wandte in seinem Ermessen geradezu abenteuerliche Massstäbe an: Zu REINA heisst es, dieser weise keine wesentliche kriminelle Energie auf. Ihm hielten die Richter sogar zugute, er sei als Geschäftsführer von 2001-2004 lediglich auf Geheiss des Mitbeschuldigten NIGGLI hin (kriminell) tätig geworden.

Wenn das keine mutige Sicht der Dinge ist… Daraus lernt der geneigte Leser aber: Wird ein Coup wie IPCO im Kanton Schwyz nur auf Geheiss hin begangen, so fehlt dazu automatisch die kriminelle Energie. Eine Mittäterschaft steht diesfalls ebenfalls ausser Betracht.

Die paar Kleinigkeiten, die sie zum grössten Betrugsfall im Kanton Schwyz vielleicht beitrugen, sah ihnen das Gericht wegen Geringfügigkeit, aber auch aus echter Nächstenliebe nach.

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