Mit der Befragung des Holländers Marcel Meester wurde u.a. ein signifikantes Profil der stv. Geschäftsführerin Flavia Duss zu Handen des Gerichts protokolliert (vgl. S.9-12).
Das Schwyzer Strafgericht nahm diese klaren Konturen der Angeschuldigten aber nicht zur Kenntnis und berührte die Akten nur mit spitzen Fingern.