Die Rechtspraxis gegen Wirtschaftskriminelle ist ein einziger Schwächezustand. Wo untersucht wird (wenn überhaupt), wird fast ebenso oft auch wieder eingestellt. Als leuchtendes Beispiel willkürlicher Justizkunst sei an IPCO-Strippenzieherin Flavia DUSS erinnert: Sie wurde statt bestraft mit einer mickrigen Busse belangt, zahlbar aber nur, sofern sie sich ein weiteres Mal erwischen lässt.
Das geringe persönliche Strafrisiko bei Wirtschaftsverbrechen in der Schweiz zieht ausländische Betrüger wie Fliegen an. Auch die NicStic-Ganoven aus Deutschland blieben bei ihren Geschäften unbehelligt. Im Oktober 2007 – die Bankkonten waren schon geräumt – hatte die Polizei NicStic-Chef-Verkäufer Gerhard Fischer sogar gewarnt: Sie müssten ihn „ab morgen leider abholen“, sofern er sich nicht bis dato verdünne. Auch bei seiner Frau gab sich die Polizei wenig später nicht minder freundlich: Auch ihr wurde empfohlen, „bis morgen Abend“ ausser Landes zu sein. Andernfalls würde sie „befragt“. Wer sagt da noch, wir seien unfreundliche Gastgeber, und wir hiessen auch Kriminaltouristen nicht ausgesprochen Willkomm...
Daniel Roth, Chefjurist des Eidg. Finanzdepartements unter Vorsteherin Eveline Widmer-Schlumpf und verantwortlich für diverse FINMA-Wegschau- und Verharmlosungs-Szenarien, unterliess auch im Fall NicStic alle aufsichts- und strafrechtlichen Pflichten und stellte das Verfahren schon im Februar 2011 samt und sonders ein. Nach 4-jährigem Zuwarten war der Fall NicStic für die FINMA zufällig gerade verjährt.