In einem Interview der NZZ versprach er sogar, «Verfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation zu führen, wenn wir Hinweise auf konkrete Unterstützungshandlungen haben». Solche hatte er im Fall Reina und Garcia allerdings zuhauf. Aber klar, da war er ja nur Leiter der Liechtensteinischen Stelle gegen Geldwäscherei (neudeutsch: Financial Intelligence Unit) – und noch nicht unser allzeit umsichtiger Bundesanwalt.
Bei Behördenmitgliedern besteht jedoch eine Anzeigepflicht. Sachverständige werfen Lauber regelmässig grobe Untätigkeit vor.