In der Vorweihnachts-Woche 2017 wurde vom Liquidator nun endlich die Konkurs-Dividende an die IPCO-Geschädigten ausbezahlt. Diese ist mittlerweile auf 8,3% angestiegen, nachdem die IG IPCO entsprechend Druck auf die SZ Justiz ausgeübt hat. Dort werden noch immer 4-5 Mio. an IPCO-Werten der Konkursmasse des Liquidators vorenthalten, welche Summe sich sogar aus den Akten der Strafuntersuchung ergibt.
Am 26./27. April 2016 fanden nach 3-jährigem Zuwarten die Berufungsverhandlungen vor dem SZ Kantonsgericht statt. Das Urteil wurde auf den 31. Mai 2016 verschoben. Mit diesem Schachzug hielt sich die SZ Justiz die Medien auf Distanz. Die Medienberichte darüber, wonach das Kantonsgericht die Urteile des Strafgerichts weitgehend bestätigte, blieben entsprechend dünn.
Erst mit Urteil vom 31. Mai 2016 entschied Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin, dass Schwyz auf eine eigene Auszahlung an die IPCO-Geschädigten verzichtet und die beschlagnahmten IPCO-Werte "vollständig" an die Konkursmasse des IPCO-Liquidators überweist. Überwiesen wurden dann aber nur rund 4,6 Mio., obwohl die IG IPCO einen Umfang an beschlagnahmten Werten von rund 10 Mio. nachweisen kann.
Bei den Befragungen zur Person gab der Beschuldigte REINA eine falsche Privatadresse an (Dorfstrasse 69 in Cham). Auch will er bei einer Non Profit Organisation angestellt sein, und dort artig Gschänkli verpacken, allerdings für Fr. 8'200.- netto pro Monat. Die von ihm bezeichnete Firma in Rotkreuz ist aber eine Tochter des grössten (berüchtigten) Fundraisers mit Sitz in Rothenburg (früher Horw). REINA, der vorgab, über keinen persönlichen Besitz zu verfügen, fuhr zum Gerichtstermin mit einem neueren Porsche auf. Damit hat er das Kantonsgericht gleich mehrfach angelogen. Schliesslich wurde ihm dies – wegen alter Freundschaft u.a. mit alt-Kantonsgerichtspräsident Dr. Martin Ziegler – strafmildernd ausgelegt: Er wurde 2 Jahre bedinger Haft beschenkt.
Bei den Strafuntersuchungen seit März 2004 hatte sich die SZ Justiz besonders darum bemüht, zwei Kader-Leute von IPCO vor Strafe zu verschonen. Dies, weil sie als Überbringer grösserer Gelder an (unbekannte) Dritte fungierten, mit der Wirkung, dass Polizei und Justiz von 1997 bis März 2004 einen grossen Bogen um IPCO machten. Die stv. Geschäftsführerin Flavia Cornela DUSS wurde – obwohl sie die Finanzflüsse dirigierte – nur zu einer bedingten (also nicht zahlbaren) Busse verknurrt, während Cesar GARCIA – er unterschlug allein ca. 8 Mio. – dank Staranwalt Lorenz Erni gar nicht erst angeklagt wurde. Grund: Er habe ab und an weisses Pulver geschnupft, weshalb er schuldUNfähig sei.
Die IG IPCO hat leider viel zu spät festgestellt, dass ihre Anwälte bereits die Interessen der Gegenseite, konkret von Ex-IPCO-Geschäftsführer REINA vertreten. Anwalt St.P. wurde bei der Berufungserklärung von REINA gegen das Urteil des Schwyzer Strafgerichts vom 12. Mai 2014 sogar als Mitglied der gegnerischen Advokatur Fischer & Partner, Zürich, aufgeführt. Anwalt D.S. war 6 Jahre lang bei der FINMA involviert, was für viele Beobachter danach aussieht, als hätte ihn die FINMA auf die IG IPCO angesetzt.
Wie die Niggli-Bande nach aussen auftrat
Die IPCO-Strategen Niggli, Reina, Garcia und Duss waren bis zum IPCO-Crash vom März 2004 ein Segen für die gestopfte Gastronomie. Ob im Hotel Dolder, im Caminetto in Lachen oder im Panorama Resort in Feusisberg, stets wurde zuerst der chicste Champagner und danach der teuerste Wein des Hauses serviert. Trinkgelder bis zum übernächsten Hunderter aufgerundet waren das Minimum. Davon hatte auch der damalige Livingroom an der Churerstrasse in Pfäffikon profitiert. Im Casino-Hotel Plaza – wo Frau Duss jeweils die Geld-Kuriere aus Vaduz empfing – gingen die Gelage ebenso zügig ab. Von Niggli wird erzählt, er habe im Handschuhfach seines fahrbaren Untersatzes schon mal 1 Million an Barem spazieren geführt. An solche und ähnliche Bilder erinnern sich diverse, für IPCO tätige Dienstleister aus dem Raum Pfäffikon noch heute.
Reina und Garcia hielten eigene Motorboote auf dem Zürichsee. Niggli liess schon mal eine Yacht für ein oder zwei Monate mieten. Zudem waren, wie man in Pfäffikon weiss, gerne auch hübsche Drogen im Spiel. Teils habe nach dem Gang aufs WC noch weisser Puder unter der Nase geklebt. Ganz anders Niggli: Dieser sei stets geschniegelt und gebügelt wie aus dem Ei gepellt herum stolziert.
Zum Auftritt gehörten stets dicke Schlitten, um bei Kundenbesuchen zu beeindrucken. Niggli tat sich schon zu Beltrust-Zeiten einen Porsche für 200‘000 Eier zu, liess diesen aber auf Nachbar W.B. immatrikulieren. W.B. hielt diesen in der Folge vor dem richterlichen Zugriff in einer Garage im Ort Freienbach versteckt.
Auch im Casa Aurelio an der Zürcher Langstrasse stieg das IPCO-Kader öfters ab, das Kalbskottelet gab es nicht unter 80 Franken. Dort fanden sich nebst Servelat-VIPs und Bankern auch allerlei Ex-Knastis ein. Es hiess, so viele Jahre Kiste wie im Aurelio kämen nirgends sonst in einem einzigen Raum zusammen. In diesen Kreisen wurden „bei Problemen“ auch mal Visitenkärtchen von Anwalt Bruno Frick, dem zwischenzeitlichen FINMA-Verwaltungsrat, gereicht. Geldverwalterin DUSS wurde vom Schwyzer Strafgericht nach Weisung von oben nur mit einer bedingt erlassenen Busse angefasst.
PUK-Bericht bestätigt desolaten Zustand der Schwyzer Justiz
Per 11.12.13 veröffentlichte eine PUK in Schwyz ihren Bericht zum seit Jahren brodelnden Justiz-Skandal. Die Ergebnisse bestätigen, dass die Schwyzer Justiz vor lauter Intrigen nur wenig handlungsfähig ist. Aufsichtspflichten wurden nicht wahrgenommen, womit der Betrieb, der den Rechtsstaat sichern sollte, völlig aus dem Ruder lief.
Beachten Sie den PUK-Bericht und die ergänzenden Informationen im Kommentar dazu
in der Rubrik Was bisher geschah.
Schwyzer Justiz bedient IPCO-Gläubiger, die Strafanzeige einreichten, mit Serienbrief
Der beigezogene ausserordentliche St.Galler Staatsanwalt Beat Fehr umgeht in seinem als Nichtanhandnahme-Verfügung getarnten Serienbrief alle strittigen Sachverhalte, welche bisher rund 110 IPCO-Geschädigte bewogen, Strafanzeige gegen die Schwyzer Staatsanwaltschaft einzureichen. Nebst Art. 314 (ungetreue Amtsführung) und Art. 322 (sich bestechen lassen) muss nämlich auch nach Art. 265 StGB (Hochverrat) untersucht werden. Denn in der Ära der leitenden Staatsanwälte Georg Boller (Frühpensionär mit goldenem Fallschirm) und Benno Annen (seit Nov. 2015 Pensionär) wurden den Staatsanwälten Dr. Roland Meier und lic.iur. Frédéric Störi rechts- und verfassungswidrige Kontaktsperren, resp. Schweigepflichten auferlegt, welche den Fall IPCO erst möglich machten. Wegen Hochverrats muss auch untersucht werden, weil mit den Anweisungen erstellt wurde, „die verfassungsmässigen Staatsbehörden (…) ausserstand zu setzen, ihre Gewalt auszuüben" (vgl. den Wortlaut von Art. 265 StGB).
Inzwischen hat Fehr sämtliche Strafanzeigen von IPCO-Betroffenen gegen die Schwyzer Staatsanwaltschaft mit je einer Xerox-Nichtanhandnahme-Verfügung abgeschmettert. Begründung: Verjährt. Die Verfügungen enthielten nicht mal Name und Adresse der Anzeige-Erstatter. Auch andere Strafanzeigen, z.B. gegen die IPCO-Revisoren, eingereicht schon im Juli 2013, wurden bis heute nicht angerührt.
Nebenbei haben einige Schwyzer Anwälte, von ihren Kollegen bei der Schwyzer Justiz 2004 selbstlos empfohlen, bei IPCO-Geschädigten gross abkassiert. Für ein zwei Norm-Briefchen an die Kollegen von der Staatsanwaltschaft und an den IPCO-Liquidator saugten sie bis zu Fr. 3‘300.- pro Geschädigten ab. Ertrag für ihre Klienten: gleich Null. Vgl. Die Schwyzer Gläubiger-Anwälte, in der Rubrik Spuren zur Kanzlei Bruno Frick.
Die Schwyzer Justiz ist kein Aushängeschild für den Rechtsstaat, dafür aber für Klientel-Wirtschaft. Sie handelt nur dort, wo es ihr zugunsten des eigenen Klüngels gefällt. Diese Praxis ermuntert die unteren Chargen im Kanton und den Gemeinden, selber gegen Recht und Verfassung zu verstossen. Denn werden sie angezeigt, so kommt von der Schwyzer Justiz ohnehin keine Reaktion. Der rechtlose Zustand führt zu einer Art Anarchie von oben. Ab einer gewissen Stufe in der Filz-Hierarchie kann jeder, der zum Klüngel gehört, ungebremst und ungestraft tun und lassen, was er will.
Im Fall IPCO hat sich die Schwyzer Justizmit den Tätern und Helfershelfern offensichtlich soweit arrangiert, dass sie kaum mehr als unbefangen und unabhängig gelten kann. Die angeblichen Garanten für Recht und Ordnung haben sich gleich selber ausgeklinkt: Zuerst liessen Gewährsleute mit IPCO den grössten Betrugsfall im Kanton jahrelang zu. Schliesslich gebar die Strafuntersuchung nach 8 Jahren eine Anklage, als hätte sie einen Ladendiebstahl untersucht. Von Schwyz aus angeheuerte Star-Anwälte für REINA (Daniel FISCHER mit falschem Dr.oec.-Titel) und GARCIA (Lorenz ERNI) halfen beim Vertuschen wacker mit.
Beim Versand des Urteil-Dispositivs von Ende Mai 2013, mit welchem das Schwyzer Strafgericht die IPCO-Gläubiger darüber informierte, welche Guthaben es ihnen zuspricht, wurden gleich 111 IPCO-Geschädigte übergangen. Dabei gingen Guthaben von bis zu Fr. 400‘000.- einfach "vergessen".
IPCO schädigte auch Klosterfrauen
Unter den nicht erfassten Gläubigern befindet sich auch das Frauenkloster St.Martin im aargauischen Hermetschwil. Mit dem Einsatz von Fr. 100‘000.- (einbezahlt am 15. Juli 2003) wollten die Schwestern nach eigenen Angaben nur Gutes tun.
Im grössten Betrugsfall des Kantons Schwyz klärt sich allmählich, wer die Hand am Lenkrad hatte. Und weshalb IPCO am 1. März 2004 Strafanzeige gegen Top-Verkäufer GARCIA sowie gegen IPCO-Gründer NIGGLI einreichte. Denn für die Ankündigung solcher Personalwechsel reichen ansonsten entsprechende Eintragungen im Handelsregister völlig aus.
Hier kam aber etwas dazwischen: Am 4. Februar 2004 wurde in Vaduz nicht nur das Schwarzkonto mit Millionen-Transfers von Geschäftsführer REINA, sondern auch dasjenige von IPCO-Verkäufer GARCIA gesperrt. Am 17. Februar 2004 wurden die Gelder durch das Fürstliche Landesgericht rechtskräftig blockiert. Danach geschahen in Schwyz geheimnisvolle Dinge. Eine von vielen Fragen lautet, wie es kam, dass Star-Anwalt Lorenz ERNI für GARCIA und der sonst als Gläubiger-Anwalt laborierende Daniel FISCHER für REINA wie aus dem Nichts auf der Matte standen. Und zwar schon im Vorfeld der Strafanzeige, welche die Schwyzer Justiz gleich selber formulierte. Wegen hoher Priorität hatten beide Anwälte sogar ihre Terminkalender umgestellt.
ERNI, FISCHER und der Staatsanwaltschaft wurde bedeutet, die Sache IPCO unter Vermeidung von Publizität und unter Ansetzung nur symbolischer Strafen möglichst geräuschlos aus der Welt zu schaffen. Dabei ging man in Schwyz allerdings so lauthals leise vor, dass die IG IPCO entstand, um das entstandene Vakuum zu füllen.
Wer nur hatte ERNI und FISCHER für die IPCO-Täter bestellt? Danebst interessiert auch: Wer auferlegte Staatsanwalt Roland Meier gegenüber Untersuchungsrichter Roland Flüeler in Sachen IPCO ein Auskunfts- und Informationsverbot? Wer verbot Staatsanwalt Frédéric Störi, sich mit seinem durch Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler ausgebooteten Vorgänger Roland Flüeler zum Fall IPCO auszutauschen? Weshalb wurde der Fall IPCO derart verzögert, sodass es erst am 12./13. April 2013 zur erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung kam? Weshalb wurde der Fall erst 3 Jahre später vom Kantonsgericht behandelt?
Wer befand, die Glarner Kantonalbank müsse die Bezüge der IPCO-Täter nicht offenlegen? Wer hatte noch im März 2007 ein zweites Mal versucht, den Fall IPCO der Bundesanwaltschaft aufzuhalsen? Wer war bei der IPCO-Strafvereitelung der führende Kopf? Wer schläferte, im Teamwork mit Frührentner-Staatsanwalt Georg Boller, die meisten Strafverfahren gegen die IPCO-Täterschaft, den Verwaltungsrat und die Revisoren ein? Das war der nun abgetretene Meister aller Schwyzer Justizklassen, Benno Annen. Wer hat die Haftpflicht der IPCO-Revisoren nicht aktiviert? Dafür steht nach wie vor der FINMA-gesteuerte Liquidator Dr. Eugen Fritschi in der Pflicht.
Im Beitrag «Anweisungen der Staatsanwaltschaft» in der Rubrik Was bisher geschah finden sich einige aufschlussreiche Dokumente und Antworten dazu.
Beachten Sie auch
«Was sie bei 2 Hausdurchsuchungen alles übersahen»
oder welche beweisführenden IPCO-Ordner (alle im Bild) sie um keinen Preis konfiszieren wollten
in der Rubrik WAS BISHER GESCHAH
oder wie allein bei der CS Wädenswil über 2 Mio. für GARCIA reinschneiten – und er diese restlos behalten durfte
in der Rubrik ANGESCHULDIGTE UND ZEUGEN
Den IPCO-Straftätern wurde Roland Flüeler als Untersuchungsrichter vorgesetzt. Zu diesem Job kam er wie die Jungfrau zum Kinde. Mit den Verbandelungen und der institutionalisierten Hinterlist in Schwyz war er nicht vertraut. Die seit 1997 der NIGGLI-Bande amtlich nahe gestandenen Staatsanwälte Dr. Roland Meier und lic.iur. Frédéric Störi wurden von lic.iur. Georg Boller (Ex-Chef Verhöramt, trat Ende 2011 mit goldenem Fallschirm ab), lic.iur. Benno Annen (ging 2014 in Pension) und Dr. Martin Ziegler (Ex-Kantonsgerichtspräsident, zockte Fr. 300'000.- für seinen Abgang ab) gehalten, Flüeler in keiner Weise zu unterstützen. Ihre Strategie war, ihn am Fall IPCO auflaufen zu lassen.
Dr. Roland Meier weihte Flüeler in seine Strafuntersuchungen von 1997-2004 gegen IPCO-Vorgängerin BELTRUST Management AG nicht ein. Ihm wurde eingetrichtert, der Fall IPCO sei trotz gleicher Täter mit gleicher Masche am selben Ort „ein ganz anderer Fall“ und habe mit BELTRUST absolut nichts zu tun. Am 28. Januar 2004, und damit 3 Monate vor Flüelers Inthronisierung als IPCO-Untersuchungsrichter, berichtete Meier der Bundesanwaltschaft zwar noch das bare Gegenteil und bot dieser sogar seine „umfassenden Kenntnisse“ über Niggli & Konsorten aus der BELTRUST-Untersuchung an (vgl. z.B. „Bundesanwaltschaft lehnte Untersuchung ab“)
Nach Flüelers 8-jähriger Strafuntersuchung und 150 gefüllten Bundesordnern wurde 2012 Justiz-Allrounder Frédéric Störi an seinen Platz gestellt (obwohl dieser als Beteiligter bei diversen Hausdurchsuchungen, wo er mithalf, IPCO-Akten zu übersehen, nicht auch noch der Ankläger sein kann). Dieser verfasste als Erstes eine 35-seitige Einstellungsverfügung bezüglich GARCIA, und danach eine hochverdünnte Anklage gegen DUSS / REINA / NIGGLI, und kam damit vor dem Schwyzer Strafgericht wie abgesprochen durch.
Geniessen Sie den Auftritt von Dr. Roland Meier beim Kassensturz, der hier
https://srf.ch/konsum/themen/konsum/arglist-das-gesetz-schuetzt-betrueger über nicht nachweisebare Arglist spricht.
Am 1. März 2004 reichte IPCO-Geschäftsführer REINA Strafanzeige gegen den ‚Broker‘ in Madrid sowie gegen GARCIA und DUSS ein. Angestrebt wurde damit die stille Liquidation der IPCO. Zusammen mit IPCO-Anwalt BERTISCH wollte er die IPCO-Masche mit der eigenen INVESTIGATE AG fortsetzen und bei dieser Gelegenheit die IPCO-Kunden übernehmen. Mit einem neuen ‚Broker‘. Aber ohne GARCIA und DUSS.
Die Schwyzer Justiz war über IPCO schon seit 1997 im Bilde und hatte schon damals umfassende Erkenntnisse beisammen. Diese wurden spätestens ab 2002 auch mit der Bundespolizei und der Bundesanwaltschaft ausgetauscht. Doch liess der polizeiliche Zugriff auf sich warten, und auch die FINMA kam der sich längst aufdrängenden Schliessung nicht nach. Die sog. Selbstanzeige hatte die Schwyzer Justiz, bzw. das Büro für Wirtschaftsdelikte per 1.3.2004 gleich selber verfasst. Bei der FINMA in Bern wurde aber noch lange nicht ans Handeln gedacht. Erst Ende Oktober 2005 und erst auf mehrmaliges Ersuchen von Roland Flüeler wurde der Konkurs über die IPCO verhängt.
Dank 7-jähriger Aufwärmzeit mit dem Fall Beltrust war Schwyz für den Tag X optimal im Schuss. Denn schon am 5. März 2004 hatte das Bundesamt für Justiz ein Rechtshilfegesuch an die spanischen Kollegen auf Deutsch, Spanisch und Englisch auf dem Tisch.
Noch am 1. März 2004 gingen bei IPCO 3x Fr. 100‘000.- und 1x Fr. 200‘000.- ein. Diese hohen Summen leitete IPCO, bzw. REINA trotz Strafanzeige gegen den spanischen ‚Broker‘ an diesen weiter, und zwar mit dem Einverständnis der Schwyzer Justiz . Auch diese vier Einzahler erhielten ihr Geld bis heute nicht zurück.
Die Betroffenen reichten deshalb Strafanzeige gegen die Schwyzer Staatsanwaltschaft ein. Diese hatte die IPCO-Konten erst per 28. April 2004 gesperrt. Die Anzeigen datieren vom Juli 2013 und blieben bis Oktober 2013 folgenlos. Weil die Flut von Anzeigen nicht enden wollte, machte Oberstaatsanwalt Benno Annen den befreundeten St.Galler Staatsanwalt Beat Fehr zum ausserordentlichen Untersuchungsrichter (siehe oben). Dadurch verschaffte sich die Schwyzer Justiz vorübergehend etwas Luft.
Schwyzer Justiz regiert wie eine fremde Macht
Die Schwyzer Justiz agiert wie ein Moloch aus Günstlingswirtschaft, Bürgerverarschung und Machtmissbrauch. Dies zeigt sie mit ihrer IPCO-Kumpanei in idealtypischer Form. Unter Führung der Oberstaatsanwaltschaft, die noch jede Fehlhandlung billigte (vgl. z.B. die mitunterzeichnete Verfügung zur Einstellung des Strafverfahrens gegen GARCIA), hat sich die Schwyzer Justiz in ein Bollwerk aus kontra-rechtsstaatlichen Elementen verselbständigt, das sich am Willen und Wollen der Bürger und am Prinzip von Treu und Glauben fortgesetzt vergeht.
Kommt es zu Komplikationen, so wird heiklen Geschäfte einfach ein anderer Staatsanwalt vorangestellt, oder – noch einfacher – die Sache in die Verjährung geschickt. Einzelne Strafuntersuchungen werden nur fingiert. Gegen Strafanzeigen, die sich gegen unpässliche Angezeigte richten, wird generell Nichtanhandnahme verfügt. Oder sie werden einfach ignoriert, wie z.B. die rund 120 Strafanzeigen von IPCO-Geschädigten, die sich teils gegen IPCO-Verantwortliche, teils gegen die Verantwortlichen der Schwyzer Staatsanwaltschaft richteten. Bei unerwünschter Anrufung der Justiz bleibt es in Schwyz einfach mäuschenstill.