Frick & Inderbitzin, zufällig an derselben Adresse an der Churerstrasse 135 in Pfäffikon/SZ tätig, hatten die Kundenverträge laut FRICK nur auf das geltende Recht angepasst. Dies ist zwar eine schöne Redewendung. Doch effektiv sahen sich die IPCO-Kunden durch die FRICK‘schen Verträge ausgebootet.
Die IPCO-Verträge wurden nämlich nicht auf das „geltende Recht“, sondern auf die Entlassung von IPCO aus der Haftbarkeit angepasst.
Zu welchen Rankünen und Verfälschungen die Frick‘schen „Anpassungen“ tatsächlich führen sollten, dazu zeigte IPCO-Anwalt BERTISCH am Beispiel von IPCO-Gläubiger N. eine mustergültige Kür.